15.09.2022
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der DGB in Hagen hingewiesen. „Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden“, so DGB Vorsitzender Stefan Marx. „Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“
Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.
Ein Beispiel:
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