Auf der eigenen Internetpräsenz schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): „Mit dem Dreiklang ‚BaföG‘, ‚Bildungsdarlehen‘ und Stipendien werden bedarfsgerechte Angebote der individuellen Bildungsfinanzierung geschaffen und Chancengleichheit beim Studium gesichert“ [1]. Dass sich das BMBF mit dem „Dreiklang“ eines Begriffes der Harmonielehre bedient, erscheint angesichts der jüngsten Äußerungen des Ministeriums eher unwissend geschehen zu sein, sorgten diese doch wiederholt für Misstöne unter der Studierendenschaft. Denn obwohl Bildungsministerin Anja Karliczek selbst anerkennt, dass wir es „nicht zulassen [dürfen], dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt“ [2], stellt sich die Frage, wie ihr Ministerium dieses selbst ausgeschriebene Ziel mit der Ende April beschlossenen „Überbrückungshilfe“ erreichen möchte.
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